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ETHIKKODEX

PETLAS DEKLARIERTER
EINEN ETHIKKODEX

Der Ethikkodex von Petlas basiert auf den Grundsätzen des Unternehmens, um seine Mitarbeiter bei der Bestimmung zu unterstützen und anzuleiten, ob bestimmte Verhaltensweisen bei der Ausübung von Geschäften und der Kommunikation mit Kunden und Dritten angemessen und akzeptabel sind.  

ETHIKKODEX

PETLAS DEKLARIERTER
EINEN ETHIKKODEX

Der Ethikkodex von Petlas basiert auf den Grundsätzen des Unternehmens, um seine Mitarbeiter bei der Bestimmung zu unterstützen und anzuleiten, ob bestimmte Verhaltensweisen bei der Ausübung von Geschäften und der Kommunikation mit Kunden und Dritten angemessen und akzeptabel sind.  

Wir verpflichten uns, im Einklang mit den Richtlinien des Ethikkodec zu handeln und erkennen sie als verpflichtend und als notwendigen Teil der täglichen Arbeit eines jeden von uns an. Ein Verstoß kann zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsvertrages führen.

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie in allen Aspekten ihrer Tätigkeiten nach den höchsten Standards persönlicher und beruflicher Integrität handeln und alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten.

ETHISCHE PRINZIPIEN

QUALITÄTSMANAGEMENT

HOMOLOGATIONSPOLITIK

ETHISCHE PRINZIPIEN

ETHISCHE PRINZIPIEN

RESPEKT FÜR MITARBEITER
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GESUNDHEIT & SICHERHEIT
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KUNDENZUFRIEDENHEIT
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WETTBEWERB
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EINHALTUNG VON GESETZ UND ETHIK
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VERTRAULICHKEIT & UNTERNEHMENSRESSOURCEN

QUALITÄTSMANAGEMENT

MANAGEMENT SYSTEM

Wir glauben, dass unsere kundenorientierte Qualitätspolitik der Kern unseres Geschäfts ist. Um die Kundenzufriedenheit zu maximieren, widmen wir uns der Herstellung modernster Produkte und Dienstleistungen. Wir handeln nach den höchsten Qualitätsstandards unserer Branche und investieren in den Erwerb entsprechender Qualitätszertifikate, um dies nachzuweisen. Unser Unternehmen hat Managementsysteme implementiert, mit denen wir uns für die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems ISO 9001 und die Zertifizierung des Umweltmanagementsystems ISO 14001 qualifizieren können.

Die Meilensteine für unser Managementsystem sind wie folgt:
    • TSE EN ISO 9001/2005-Zertifizierung


    • ISO 14001 / 2015 Zertifizierung


    • TS ISO / IEC 27001 / 2013 Zertifizierung


    • IATF 16949/ 2016 Zertifizierung


    • AS 9100 / 2018 Zertifizierung

Management mit Ziel

Um unser in unserem Leitbild beschriebenes Hauptziel zu erreichen, legen wir kurzfristige Strategien mit dem Ansatz „Management with Objective“ und „SWOT-Analyse“ fest. Wir arbeiten im Rahmen messbarer Ziele und effektiver Aktionspläne, die regelmäßig aktualisiert und verbessert werden. Die Performance aller Prozesse wird mittels „PDCA“ periodisch überwacht und analysiert.

Kurzfristige Unternehmensstrategien

  • Steigender Marktanteil
  • Erweiterung der Produktpalette durch Einführung neuer Produkte
  • Verbesserung der Effizienz und Produktivität von Prozessen
  • Steigerung der finanziellen Leistung und Senkung der Produktionskosten
  • Verbesserung der Effizienz unserer Lieferkette
  • Einhaltung der EU-Standards
  • Kontinuierliche Investitionen in Forschung und Entwicklung
  • Verbesserung der Arbeitsbeziehungen und der Aktivitäten zur sozialen Verantwortung
petlas-tires

VERWALTUNGSPOLITIK

Wir wollen als Unternehmen anerkannt werden,

Übernahme und Umsetzung vorbildlicher Führung zur Verfolgung gemeinsamer Ziele

Erzielen von Ergebnissen, die alle Beteiligten zufrieden stellen

Nachhaltigen Kundenwert schaffen

Führung der Organisation durch wohldefinierte Systeme, Prozesse und Daten

Unser Unternehmen mit Lernen, Verbesserungsmöglichkeiten und Innovation weiterentwickeln und mit der aktuellen Situation nicht zufrieden sein,

Pflege der Entwicklung und Fortsetzung wertvoller Partnerschaften

Maximierung des Beitrags der Mitarbeiter zur Unternehmensentwicklung durch Verbesserung ihrer Beteiligung

Die Erwartungen der Gesellschaft verstehen und ihnen mit Transparenz, Rechenschaftspflicht und Ethik gerecht werden

POLITIK INTEGRIERTE MANAGEMENTSYSTEME

Unser integriertes Managementsystem garantiert, dass unsere Produkte die zum Umweltschutz verfolgt werden nach internationalen und nationalen Anforderungen kontrolliert werden.

Mit unserem integrierten Managementsystem können wir;

unseren Mitarbeitern ein gesundes, sicheres und sauberes Arbeitsumfeld zu bieten,

Verursachen keine Umweltverschmutzung, verringern den Müll und beseitigen dies sicher.

Einsatz von Produktionstechnologien zugunsten der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter,

Verwenden Rohstoffe, die keine Verschmutzung und Umweltrisiken verursachen,

Stellen sicher, dass globale Ressourcen effektiv genutzt werden,

Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung von Produkten, die den aktuellen und zukünftigen Anforderungen unserer Kunden auf höchstem Niveau entsprechen,

Anordnen unseren Lieferanten und Lösungspartnern unsere Richtlinie für integrierte Managementsysteme anzuwenden.

HOMOLOGATIONSPOLITIK

VORSCHRIFTEN

Sehen Sie sich die Verordnung an

Diese Verordnung umfasst die Kennzeichnung, Dimensionierung und Beladung/Geschwindigkeit (Produktsicherheit) von Pkw-Reifen. Bei positivem Ergebnis in einschlägigen Prüfungen, die von akkreditierten Institutionen durchgeführt werden müssen, wird eine „Typgenehmigungsbescheinigung“ ausgestellt und eine Genehmigungsnummer auf der Seitenwand der Reifen angebracht.

Sehen Sie sich die Verordnung an

Diese Vorschrift betrifft die Kennzeichnung, Dimensionierung und Beladung/Geschwindigkeit (Produktsicherheit) von Kleintransporter-Reifen. Bei positivem Ergebnis in einschlägigen Prüfungen, die von akkreditierten Institutionen durchgeführt werden müssen, wird eine „Typgenehmigungsbescheinigung“ ausgestellt und eine Genehmigungsnummer auf der Seitenwand der Reifen angebracht.

Sehen Sie sich die Verordnung an

Diese Vorschrift betrifft Kennzeichnung, Dimension, Berstfestigkeit und Last/Geschwindigkeit (nur Reifen der Klasse D) von Landwirtschaftsreifen. Bei positivem Ergebnis in einschlägigen Prüfungen, die von akkreditierten Institutionen durchgeführt werden müssen, wird eine „Typgenehmigungsbescheinigung“ ausgestellt und eine Genehmigungsnummer auf der Seitenwand der Reifen angebracht. Diese Verordnung umfasst landwirtschaftliche Reifen. Reifenkennzeichnung, Reifendimension, Berstfestigkeit und Belastung/Geschwindigkeit (nur Reifen der Klasse D) werden von akkreditierten Institutionen durchgeführt. Wenn die Ergebnisse positiv sind, werden eine Typgenehmigungsbescheinigung und ein entsprechendes Genehmigungsnummernzeichen auf der Seitenwand des Reifens angebracht.

Sehen Sie sich die Verordnung an

Diese Vorschrift gilt für neue Luftreifen der Klassen C1 (Pkw), C2 (Kleintransporter) und C3 (Lkw & Bus) hinsichtlich Geräuschemissionen, Rollwiderstand, Haftungsverhalten auf nasser Fahrbahn und Schneeleistung (nur für Reifen, die 3MPSF-Kennzeichnung haben). Die Prüfungen werden von akkreditierten Institutionen durchgeführt und bei positivem Ergebnis wird eine „Baumusterprüfbescheinigung“ ausgestellt und die S2WR1-Kennzeichnung kann an der Seitenwand angebracht werden.

Sehen Sie sich die Verordnung an

FMVSS 119 umfasst schwere Nutzfahrzeuge und FMVSS 139 Kleintransporter. Reifenkennzeichnung, Reifendimensions- und Hochgeschwindigkeitstest, Ausdauer, niedrige Reifendruckleistung, durchschnittliche Bremsenergie und Widerstandtest gegen Ablösen des Reifenwulstes müssen von einer akkreditierten Institution durchgeführt werden. Wenn die Ergebnisse positiv sind, wird eine Typgenehmigungsbescheinigung ausgestellt und das entsprechende Genehmigungsnummernzeichen kann auf der Seitenwand des Reifens angebracht werden.

Sehen Sie sich die Verordnung an

FMVSS 119 umfasst schwere Nutzfahrzeuge und FMVSS 139 Kleintransporter. Reifenkennzeichnung, Reifendimensions- und Hochgeschwindigkeitstest, Ausdauer, niedrige Reifendruckleistung, durchschnittliche Bremsenergie und Widerstandtest gegen Ablösen des Reifenwulstes müssen von einer akkreditierten Institution durchgeführt werden. Wenn die Ergebnisse positiv sind, wird eine Typgenehmigungsbescheinigung ausgestellt und das entsprechende Genehmigungsnummernzeichen kann auf der Seitenwand des Reifens angebracht werden.

Sehen Sie sich die Verordnung an

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind eine Gruppe von über 100 verschiedenen Chemikalien, die durch unvollständige Verbrennung von Kohle, Öl und Gas, Müll oder anderen organischen Verbindungen entstehen. PAK sind für ihre krebserzeugenden, Mutagenen und teratogenen Eigenschaften bekannt. PAK finden sich in Petrochemikalien, Gummi, Kunststoffen, Schmiermitteln, Rostschutz Öl, Farben, Leder und anderen Produkten. Gummi und Kunststoffe sind Hochrisikomaterialien, die PAK enthalten. Reifen, Elektronik und Spielzeug sind von der Beschränkung der PAKs in der EU, Deutschland und den USA am meisten betroffen. EU REACH Annex XVII hat die Verwendung von 8 PAKs in Reifen und Extenderöl beschränkt. Reifen dürfen nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, wenn 8 PAK die unten aufgeführten Konzentrationsschwellenwerte überschreiten. Die Beschränkung gilt auch für das Inverkehrbringen von Reifen in der EU. Benzo[a]pyren (BaP); Benzo[e]pyren (BeP);

Benzo[a]anthracen (BaA);

Chrysen (CHR);

Benzo[b]fluoranthen (BbFA);

Benzo[j]fluoranthen (BjFA);

Benzo[k]fluoranthen (BkFA);

Dibenzo[a,h]anthracen (DBAhA).

Ab dem 1. Januar 2010 dürfen Weichmacheröle weder in Verkehr gebracht noch zur Herstellung von Reifen oder Reifenteilen verwendet werden, wenn die folgendes enthalten: Mehr als 1 mg/kg Benzo[a]pyren (BaP) oder mehr als 10 mg/kg der Summe aller eingeschränkten PAK. Diese Verordnung wird ab 2010 von Petlas Tire angewendet.

BESCHRIFTUNG

Die Reifenkennzeichnungsverordnung ist seit 2012 in Kraft und bietet den Verbrauchern in ganz Europa wichtige Informationen zu Kraftstoffeffizienz, Sicherheit und Geräuschentwicklung, indem sie den Rollwiderstand, die Nasshaftung und das externe Rollgeräusch der Reifen aufführt. Dieses Kennzeichnungssystem informiert Verbraucher transparent und objektiv über die Qualität der gekauften Reifen. Dadurch können sie unter Berücksichtigung ihrer Fahrweise, des Klimas und der Straßenbedingungen, denen sie wahrscheinlich begegnen, fundiertere Entscheidungen treffen. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Mai 2018 haben die europäischen Institutionen im November 2019 eine vorläufige Einigung über die Überprüfung der europäischen Reifenkennzeichnungsverordnung erzielt und die endgültige Verordnung (EU 2020/740) wurde am 5. Juni 2020 veröffentlicht. Die neue Verordnung tritt am 25. Juni 2020 in Kraft und gilt ab dem 1. Mai 2021. Bis dahin bleibt das aktuelle Reifenlabel im Einsatz.

Quelle: https://www.etrma.org/key-topics/tyre-regulations/

HOMOLOGATIONSPOLITIK

VORSCHRIFTEN

Diese Verordnung umfasst die Kennzeichnung, Dimensionierung und Beladung/Geschwindigkeit (Produktsicherheit) von Pkw-Reifen. Bei positivem Ergebnis in einschlägigen Prüfungen, die von akkreditierten Institutionen durchgeführt werden müssen, wird eine „Typgenehmigungsbescheinigung“ ausgestellt und eine Genehmigungsnummer auf der Seitenwand der Reifen angebracht.

Diese Vorschrift betrifft die Kennzeichnung, Dimensionierung und Beladung/Geschwindigkeit (Produktsicherheit) von Kleintransporter-Reifen. Bei positivem Ergebnis in einschlägigen Prüfungen, die von akkreditierten Institutionen durchgeführt werden müssen, wird eine „Typgenehmigungsbescheinigung“ ausgestellt und eine Genehmigungsnummer auf der Seitenwand der Reifen angebracht.

Diese Vorschrift betrifft Kennzeichnung, Dimension, Berstfestigkeit und Last/Geschwindigkeit (nur Reifen der Klasse D) von Landwirtschaftsreifen. Bei positivem Ergebnis in einschlägigen Prüfungen, die von akkreditierten Institutionen durchgeführt werden müssen, wird eine „Typgenehmigungsbescheinigung“ ausgestellt und eine Genehmigungsnummer auf der Seitenwand der Reifen angebracht. Diese Verordnung umfasst landwirtschaftliche Reifen. Reifenkennzeichnung, Reifendimension, Berstfestigkeit und Belastung/Geschwindigkeit (nur Reifen der Klasse D) werden von akkreditierten Institutionen durchgeführt. Wenn die Ergebnisse positiv sind, werden eine Typgenehmigungsbescheinigung und ein entsprechendes Genehmigungsnummernzeichen auf der Seitenwand des Reifens angebracht.

Diese Vorschrift gilt für neue Luftreifen der Klassen C1 (Pkw), C2 (Kleintransporter) und C3 (Lkw & Bus) hinsichtlich Geräuschemissionen, Rollwiderstand, Haftungsverhalten auf nasser Fahrbahn und Schneeleistung (nur für Reifen, die 3MPSF-Kennzeichnung haben). Die Prüfungen werden von akkreditierten Institutionen durchgeführt und bei positivem Ergebnis wird eine „Baumusterprüfbescheinigung“ ausgestellt und die S2WR1-Kennzeichnung kann an der Seitenwand angebracht werden.

FMVSS 119 umfasst schwere Nutzfahrzeuge und FMVSS 139 Kleintransporter. Reifenkennzeichnung, Reifendimensions- und Hochgeschwindigkeitstest, Ausdauer, niedrige Reifendruckleistung, durchschnittliche Bremsenergie und Widerstandtest gegen Ablösen des Reifenwulstes müssen von einer akkreditierten Institution durchgeführt werden. Wenn die Ergebnisse positiv sind, wird eine Typgenehmigungsbescheinigung ausgestellt und das entsprechende Genehmigungsnummernzeichen kann auf der Seitenwand des Reifens angebracht werden.

FMVSS 119 umfasst schwere Nutzfahrzeuge und FMVSS 139 Kleintransporter. Reifenkennzeichnung, Reifendimensions- und Hochgeschwindigkeitstest, Ausdauer, niedrige Reifendruckleistung, durchschnittliche Bremsenergie und Widerstandtest gegen Ablösen des Reifenwulstes müssen von einer akkreditierten Institution durchgeführt werden. Wenn die Ergebnisse positiv sind, wird eine Typgenehmigungsbescheinigung ausgestellt und das entsprechende Genehmigungsnummernzeichen kann auf der Seitenwand des Reifens angebracht werden.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind eine Gruppe von über 100 verschiedenen Chemikalien, die durch unvollständige Verbrennung von Kohle, Öl und Gas, Müll oder anderen organischen Verbindungen entstehen. PAK sind für ihre krebserzeugenden, Mutagenen und teratogenen Eigenschaften bekannt. PAK finden sich in Petrochemikalien, Gummi, Kunststoffen, Schmiermitteln, Rostschutz Öl, Farben, Leder und anderen Produkten. Gummi und Kunststoffe sind Hochrisikomaterialien, die PAK enthalten. Reifen, Elektronik und Spielzeug sind von der Beschränkung der PAKs in der EU, Deutschland und den USA am meisten betroffen. EU REACH Annex XVII hat die Verwendung von 8 PAKs in Reifen und Extenderöl beschränkt. Reifen dürfen nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, wenn 8 PAK die unten aufgeführten Konzentrationsschwellenwerte überschreiten. Die Beschränkung gilt auch für das Inverkehrbringen von Reifen in der EU. Benzo[a]pyren (BaP); Benzo[e]pyren (BeP);

Benzo[a]anthracen (BaA);

Chrysen (CHR);

Benzo[b]fluoranthen (BbFA);

Benzo[j]fluoranthen (BjFA);

Benzo[k]fluoranthen (BkFA);

Dibenzo[a,h]anthracen (DBAhA).

Ab dem 1. Januar 2010 dürfen Weichmacheröle weder in Verkehr gebracht noch zur Herstellung von Reifen oder Reifenteilen verwendet werden, wenn die folgendes enthalten: Mehr als 1 mg/kg Benzo[a]pyren (BaP) oder mehr als 10 mg/kg der Summe aller eingeschränkten PAK. Diese Verordnung wird ab 2010 von Petlas Tire angewendet.

BESCHRIFTUNG

Die Reifenkennzeichnungsverordnung ist seit 2012 in Kraft und bietet den Verbrauchern in ganz Europa wichtige Informationen zu Kraftstoffeffizienz, Sicherheit und Geräuschentwicklung, indem sie den Rollwiderstand, die Nasshaftung und das externe Rollgeräusch der Reifen aufführt. Dieses Kennzeichnungssystem informiert Verbraucher transparent und objektiv über die Qualität der gekauften Reifen. Dadurch können sie unter Berücksichtigung ihrer Fahrweise, des Klimas und der Straßenbedingungen, denen sie wahrscheinlich begegnen, fundiertere Entscheidungen treffen. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Mai 2018 haben die europäischen Institutionen im November 2019 eine vorläufige Einigung über die Überprüfung der europäischen Reifenkennzeichnungsverordnung erzielt und die endgültige Verordnung (EU 2020/740) wurde am 5. Juni 2020 veröffentlicht. Die neue Verordnung tritt am 25. Juni 2020 in Kraft und gilt ab dem 1. Mai 2021. Bis dahin bleibt das aktuelle Reifenlabel im Einsatz.

Quelle: https://www.etrma.org/key-topics/tyre-regulations/