Petlas legt großen Wert auf seine Mitarbeiter und respektiert die Arbeitnehmerrechte jedes Einzelnen. Die orientierte Unternehmenspolitik "Unser wichtigstes Kapital sind unsere Mitarbeiter" ist seit seiner Gründung das Grundprinzip. Wir sind uns immer unserer Verantwortung bewusst, unsere Mitarbeiter zu schützen und zu entwickeln.
Wir betrachten die Bereitstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes für unsere Mitarbeiter als ethisches Anliegen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter hat Priorität und ist ein Muss. Aus diesem Grund sind bei Petlas arbeitsmedizinische Fachkräfte aus verschiedenen Disziplinen beschäftigt und das Unternehmen hält alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen zu Gesundheit und Sicherheit ein.
Ein exzellenter Kundenservice ist entscheidend für den Geschäftserfolg. Und wir verdanken unsere aktuelle Position unserer Entschlossenheit, die Kundenzufriedenheit als oberste Priorität zu setzen. Wir machen keine Kompromisse, wenn es darum geht, unseren Kunden ein Höchstmaß an Ehrlichkeit und Integrität zu zeigen. Aus diesem Grund ist uns die After-Sales-Betreuung genauso wichtig wie der Verkauf selbst.
Petlas strebt einen fairen und ethischen Wettbewerb unter rechtlichen und moralischen Regeln an; und wir halten unsere Tätigkeiten immer innerhalb eines ethischen Rahmens. Wir sind bestrebt, ethisch und fair im Wettbewerb zu bestehen, indem wir uns darauf konzentrieren, unseren Kunden qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen anzubieten.
Petlas hat ein starkes und bewährtes Engagement für ethisches Geschäftsgebaren und die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften. Wir sind uns bewusst, dass unsere dauerhafte Verpflichtung zu rechtmäßigem und ethischem Verhalten ein Muss für unseren Ruf und unseren Erfolg ist.
Die ständig wachsende Bedeutung von geistigem Eigentum macht es für Unternehmen zu einer lebenswichtigen Notwendigkeit, ihre Vertraulichkeit sorgfältig zu wahren. Denn schon ein kleiner Misserfolg bei diesem Bemühen kann zu ernsthaften Problemen bei den Rechtsansprüchen und vor allem zu einem Vertrauensverlust bei den Kunden führen.
Wir glauben, dass unsere kundenorientierte Qualitätspolitik der Kern unseres Geschäfts ist. Um die Kundenzufriedenheit zu maximieren, widmen wir uns der Herstellung modernster Produkte und Dienstleistungen. Wir handeln nach den höchsten Qualitätsstandards unserer Branche und investieren in den Erwerb entsprechender Qualitätszertifikate, um dies nachzuweisen. Unser Unternehmen hat Managementsysteme implementiert, mit denen wir uns für die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems ISO 9001 und die Zertifizierung des Umweltmanagementsystems ISO 14001 qualifizieren können.
Um unser in unserem Leitbild beschriebenes Hauptziel zu erreichen, legen wir kurzfristige Strategien mit dem Ansatz „Management with Objective“ und „SWOT-Analyse“ fest. Wir arbeiten im Rahmen messbarer Ziele und effektiver Aktionspläne, die regelmäßig aktualisiert und verbessert werden. Die Performance aller Prozesse wird mittels „PDCA“ periodisch überwacht und analysiert.
Übernahme und Umsetzung vorbildlicher Führung zur Verfolgung gemeinsamer Ziele
Erzielen von Ergebnissen, die alle Beteiligten zufrieden stellen
Nachhaltigen Kundenwert schaffen
Führung der Organisation durch wohldefinierte Systeme, Prozesse und Daten
Unser Unternehmen mit Lernen, Verbesserungsmöglichkeiten und Innovation weiterentwickeln und mit der aktuellen Situation nicht zufrieden sein,
Pflege der Entwicklung und Fortsetzung wertvoller Partnerschaften
Maximierung des Beitrags der Mitarbeiter zur Unternehmensentwicklung durch Verbesserung ihrer Beteiligung
Die Erwartungen der Gesellschaft verstehen und ihnen mit Transparenz, Rechenschaftspflicht und Ethik gerecht werden
Mit unserem integrierten Managementsystem können wir;
unseren Mitarbeitern ein gesundes, sicheres und sauberes Arbeitsumfeld zu bieten,
Verursachen keine Umweltverschmutzung, verringern den Müll und beseitigen dies sicher.
Einsatz von Produktionstechnologien zugunsten der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter,
Verwenden Rohstoffe, die keine Verschmutzung und Umweltrisiken verursachen,
Stellen sicher, dass globale Ressourcen effektiv genutzt werden,
Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung von Produkten, die den aktuellen und zukünftigen Anforderungen unserer Kunden auf höchstem Niveau entsprechen,
Anordnen unseren Lieferanten und Lösungspartnern unsere Richtlinie für integrierte Managementsysteme anzuwenden.
Diese Verordnung umfasst die Kennzeichnung, Dimensionierung und Beladung/Geschwindigkeit (Produktsicherheit) von Pkw-Reifen. Bei positivem Ergebnis in einschlägigen Prüfungen, die von akkreditierten Institutionen durchgeführt werden müssen, wird eine „Typgenehmigungsbescheinigung“ ausgestellt und eine Genehmigungsnummer auf der Seitenwand der Reifen angebracht.
Diese Vorschrift betrifft die Kennzeichnung, Dimensionierung und Beladung/Geschwindigkeit (Produktsicherheit) von Kleintransporter-Reifen. Bei positivem Ergebnis in einschlägigen Prüfungen, die von akkreditierten Institutionen durchgeführt werden müssen, wird eine „Typgenehmigungsbescheinigung“ ausgestellt und eine Genehmigungsnummer auf der Seitenwand der Reifen angebracht.
Diese Vorschrift betrifft Kennzeichnung, Dimension, Berstfestigkeit und Last/Geschwindigkeit (nur Reifen der Klasse D) von Landwirtschaftsreifen. Bei positivem Ergebnis in einschlägigen Prüfungen, die von akkreditierten Institutionen durchgeführt werden müssen, wird eine „Typgenehmigungsbescheinigung“ ausgestellt und eine Genehmigungsnummer auf der Seitenwand der Reifen angebracht. Diese Verordnung umfasst landwirtschaftliche Reifen. Reifenkennzeichnung, Reifendimension, Berstfestigkeit und Belastung/Geschwindigkeit (nur Reifen der Klasse D) werden von akkreditierten Institutionen durchgeführt. Wenn die Ergebnisse positiv sind, werden eine Typgenehmigungsbescheinigung und ein entsprechendes Genehmigungsnummernzeichen auf der Seitenwand des Reifens angebracht.
Diese Vorschrift gilt für neue Luftreifen der Klassen C1 (Pkw), C2 (Kleintransporter) und C3 (Lkw & Bus) hinsichtlich Geräuschemissionen, Rollwiderstand, Haftungsverhalten auf nasser Fahrbahn und Schneeleistung (nur für Reifen, die 3MPSF-Kennzeichnung haben). Die Prüfungen werden von akkreditierten Institutionen durchgeführt und bei positivem Ergebnis wird eine „Baumusterprüfbescheinigung“ ausgestellt und die S2WR1-Kennzeichnung kann an der Seitenwand angebracht werden.
FMVSS 119 umfasst schwere Nutzfahrzeuge und FMVSS 139 Kleintransporter. Reifenkennzeichnung, Reifendimensions- und Hochgeschwindigkeitstest, Ausdauer, niedrige Reifendruckleistung, durchschnittliche Bremsenergie und Widerstandtest gegen Ablösen des Reifenwulstes müssen von einer akkreditierten Institution durchgeführt werden. Wenn die Ergebnisse positiv sind, wird eine Typgenehmigungsbescheinigung ausgestellt und das entsprechende Genehmigungsnummernzeichen kann auf der Seitenwand des Reifens angebracht werden.
FMVSS 119 umfasst schwere Nutzfahrzeuge und FMVSS 139 Kleintransporter. Reifenkennzeichnung, Reifendimensions- und Hochgeschwindigkeitstest, Ausdauer, niedrige Reifendruckleistung, durchschnittliche Bremsenergie und Widerstandtest gegen Ablösen des Reifenwulstes müssen von einer akkreditierten Institution durchgeführt werden. Wenn die Ergebnisse positiv sind, wird eine Typgenehmigungsbescheinigung ausgestellt und das entsprechende Genehmigungsnummernzeichen kann auf der Seitenwand des Reifens angebracht werden.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind eine Gruppe von über 100 verschiedenen Chemikalien, die durch unvollständige Verbrennung von Kohle, Öl und Gas, Müll oder anderen organischen Verbindungen entstehen. PAK sind für ihre krebserzeugenden, Mutagenen und teratogenen Eigenschaften bekannt. PAK finden sich in Petrochemikalien, Gummi, Kunststoffen, Schmiermitteln, Rostschutz Öl, Farben, Leder und anderen Produkten. Gummi und Kunststoffe sind Hochrisikomaterialien, die PAK enthalten. Reifen, Elektronik und Spielzeug sind von der Beschränkung der PAKs in der EU, Deutschland und den USA am meisten betroffen. EU REACH Annex XVII hat die Verwendung von 8 PAKs in Reifen und Extenderöl beschränkt. Reifen dürfen nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, wenn 8 PAK die unten aufgeführten Konzentrationsschwellenwerte überschreiten. Die Beschränkung gilt auch für das Inverkehrbringen von Reifen in der EU. Benzo[a]pyren (BaP); Benzo[e]pyren (BeP);
Benzo[a]anthracen (BaA);
Chrysen (CHR);
Benzo[b]fluoranthen (BbFA);
Benzo[j]fluoranthen (BjFA);
Benzo[k]fluoranthen (BkFA);
Dibenzo[a,h]anthracen (DBAhA).
Ab dem 1. Januar 2010 dürfen Weichmacheröle weder in Verkehr gebracht noch zur Herstellung von Reifen oder Reifenteilen verwendet werden, wenn die folgendes enthalten: Mehr als 1 mg/kg Benzo[a]pyren (BaP) oder mehr als 10 mg/kg der Summe aller eingeschränkten PAK. Diese Verordnung wird ab 2010 von Petlas Tire angewendet.
Die Reifenkennzeichnungsverordnung ist seit 2012 in Kraft und bietet den Verbrauchern in ganz Europa wichtige Informationen zu Kraftstoffeffizienz, Sicherheit und Geräuschentwicklung, indem sie den Rollwiderstand, die Nasshaftung und das externe Rollgeräusch der Reifen aufführt. Dieses Kennzeichnungssystem informiert Verbraucher transparent und objektiv über die Qualität der gekauften Reifen. Dadurch können sie unter Berücksichtigung ihrer Fahrweise, des Klimas und der Straßenbedingungen, denen sie wahrscheinlich begegnen, fundiertere Entscheidungen treffen. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Mai 2018 haben die europäischen Institutionen im November 2019 eine vorläufige Einigung über die Überprüfung der europäischen Reifenkennzeichnungsverordnung erzielt und die endgültige Verordnung (EU 2020/740) wurde am 5. Juni 2020 veröffentlicht. Die neue Verordnung tritt am 25. Juni 2020 in Kraft und gilt ab dem 1. Mai 2021. Bis dahin bleibt das aktuelle Reifenlabel im Einsatz.
Quelle: https://www.etrma.org/key-topics/tyre-regulations/
Diese Verordnung umfasst die Kennzeichnung, Dimensionierung und Beladung/Geschwindigkeit (Produktsicherheit) von Pkw-Reifen. Bei positivem Ergebnis in einschlägigen Prüfungen, die von akkreditierten Institutionen durchgeführt werden müssen, wird eine „Typgenehmigungsbescheinigung“ ausgestellt und eine Genehmigungsnummer auf der Seitenwand der Reifen angebracht.
Diese Vorschrift betrifft die Kennzeichnung, Dimensionierung und Beladung/Geschwindigkeit (Produktsicherheit) von Kleintransporter-Reifen. Bei positivem Ergebnis in einschlägigen Prüfungen, die von akkreditierten Institutionen durchgeführt werden müssen, wird eine „Typgenehmigungsbescheinigung“ ausgestellt und eine Genehmigungsnummer auf der Seitenwand der Reifen angebracht.
Diese Vorschrift betrifft Kennzeichnung, Dimension, Berstfestigkeit und Last/Geschwindigkeit (nur Reifen der Klasse D) von Landwirtschaftsreifen. Bei positivem Ergebnis in einschlägigen Prüfungen, die von akkreditierten Institutionen durchgeführt werden müssen, wird eine „Typgenehmigungsbescheinigung“ ausgestellt und eine Genehmigungsnummer auf der Seitenwand der Reifen angebracht. Diese Verordnung umfasst landwirtschaftliche Reifen. Reifenkennzeichnung, Reifendimension, Berstfestigkeit und Belastung/Geschwindigkeit (nur Reifen der Klasse D) werden von akkreditierten Institutionen durchgeführt. Wenn die Ergebnisse positiv sind, werden eine Typgenehmigungsbescheinigung und ein entsprechendes Genehmigungsnummernzeichen auf der Seitenwand des Reifens angebracht.
Diese Vorschrift gilt für neue Luftreifen der Klassen C1 (Pkw), C2 (Kleintransporter) und C3 (Lkw & Bus) hinsichtlich Geräuschemissionen, Rollwiderstand, Haftungsverhalten auf nasser Fahrbahn und Schneeleistung (nur für Reifen, die 3MPSF-Kennzeichnung haben). Die Prüfungen werden von akkreditierten Institutionen durchgeführt und bei positivem Ergebnis wird eine „Baumusterprüfbescheinigung“ ausgestellt und die S2WR1-Kennzeichnung kann an der Seitenwand angebracht werden.
FMVSS 119 umfasst schwere Nutzfahrzeuge und FMVSS 139 Kleintransporter. Reifenkennzeichnung, Reifendimensions- und Hochgeschwindigkeitstest, Ausdauer, niedrige Reifendruckleistung, durchschnittliche Bremsenergie und Widerstandtest gegen Ablösen des Reifenwulstes müssen von einer akkreditierten Institution durchgeführt werden. Wenn die Ergebnisse positiv sind, wird eine Typgenehmigungsbescheinigung ausgestellt und das entsprechende Genehmigungsnummernzeichen kann auf der Seitenwand des Reifens angebracht werden.
FMVSS 119 umfasst schwere Nutzfahrzeuge und FMVSS 139 Kleintransporter. Reifenkennzeichnung, Reifendimensions- und Hochgeschwindigkeitstest, Ausdauer, niedrige Reifendruckleistung, durchschnittliche Bremsenergie und Widerstandtest gegen Ablösen des Reifenwulstes müssen von einer akkreditierten Institution durchgeführt werden. Wenn die Ergebnisse positiv sind, wird eine Typgenehmigungsbescheinigung ausgestellt und das entsprechende Genehmigungsnummernzeichen kann auf der Seitenwand des Reifens angebracht werden.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind eine Gruppe von über 100 verschiedenen Chemikalien, die durch unvollständige Verbrennung von Kohle, Öl und Gas, Müll oder anderen organischen Verbindungen entstehen. PAK sind für ihre krebserzeugenden, Mutagenen und teratogenen Eigenschaften bekannt. PAK finden sich in Petrochemikalien, Gummi, Kunststoffen, Schmiermitteln, Rostschutz Öl, Farben, Leder und anderen Produkten. Gummi und Kunststoffe sind Hochrisikomaterialien, die PAK enthalten. Reifen, Elektronik und Spielzeug sind von der Beschränkung der PAKs in der EU, Deutschland und den USA am meisten betroffen. EU REACH Annex XVII hat die Verwendung von 8 PAKs in Reifen und Extenderöl beschränkt. Reifen dürfen nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, wenn 8 PAK die unten aufgeführten Konzentrationsschwellenwerte überschreiten. Die Beschränkung gilt auch für das Inverkehrbringen von Reifen in der EU. Benzo[a]pyren (BaP); Benzo[e]pyren (BeP);
Benzo[a]anthracen (BaA);
Chrysen (CHR);
Benzo[b]fluoranthen (BbFA);
Benzo[j]fluoranthen (BjFA);
Benzo[k]fluoranthen (BkFA);
Dibenzo[a,h]anthracen (DBAhA).
Ab dem 1. Januar 2010 dürfen Weichmacheröle weder in Verkehr gebracht noch zur Herstellung von Reifen oder Reifenteilen verwendet werden, wenn die folgendes enthalten: Mehr als 1 mg/kg Benzo[a]pyren (BaP) oder mehr als 10 mg/kg der Summe aller eingeschränkten PAK. Diese Verordnung wird ab 2010 von Petlas Tire angewendet.
Die Reifenkennzeichnungsverordnung ist seit 2012 in Kraft und bietet den Verbrauchern in ganz Europa wichtige Informationen zu Kraftstoffeffizienz, Sicherheit und Geräuschentwicklung, indem sie den Rollwiderstand, die Nasshaftung und das externe Rollgeräusch der Reifen aufführt. Dieses Kennzeichnungssystem informiert Verbraucher transparent und objektiv über die Qualität der gekauften Reifen. Dadurch können sie unter Berücksichtigung ihrer Fahrweise, des Klimas und der Straßenbedingungen, denen sie wahrscheinlich begegnen, fundiertere Entscheidungen treffen. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Mai 2018 haben die europäischen Institutionen im November 2019 eine vorläufige Einigung über die Überprüfung der europäischen Reifenkennzeichnungsverordnung erzielt und die endgültige Verordnung (EU 2020/740) wurde am 5. Juni 2020 veröffentlicht. Die neue Verordnung tritt am 25. Juni 2020 in Kraft und gilt ab dem 1. Mai 2021. Bis dahin bleibt das aktuelle Reifenlabel im Einsatz.
Quelle: https://www.etrma.org/key-topics/tyre-regulations/